Teilnahmebedingungen
Maschinenbau-Institut GmbH („der Veranstalter“)
Die folgenden Bedingungen gelten für Verträge zwischen dem Veranstalter und dem jeweiligen Vertragspartner. Sie gelten ausschließlich. Von diesen abweichende Bedingungen haben keine Gültigkeit.
1. Anmeldung: Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen. Die Teilnehmer- bzw. Ausstellergebühr ist spätestens bis zum Beginn der Veranstaltung fällig, jedoch nicht vor Rechnungserhalt.
2. Haftung: Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen oder solche seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht besteht eine umfassende Haftung, bei leichter Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters oder dessen gesetzlicher Vertreter sowie seiner Erfüllungsgehilfen für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Einhaltung eventueller Garantiezusagen.
3. Stornierung: Die Anmeldung ist die Basis der Ressourcenplanung des Veranstalters. Bei der Buchung von Rednern, Veranstaltungsräumlichkeiten, Catering etc. muss sich der Veranstalter rechtzeitig festlegen, um eine gute Qualität der Veranstaltung zu angemessenen Preisen realisieren zu können. Daher muss die Anmeldung zu einer Veranstaltung als verbindlich betrachtet werden. Sollte dennoch eine Stornierung erfolgen, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
Eine Stornierung bedarf der Schriftform.
Für Stornierungen bis zum 31. Juli 2012 berechnet der Veranstalter 100, 00 € +19% USt. für anteiligen Verwaltungsaufwand. Ein Ersatzteilnehmer kann dagegen selbstverständlich kostenfrei benannt werden.
Bei Stornierungen, die zwischen dem 01. August 2012 und dem 31. August 2012 eingehen, sind Gebühren in Höhe von 70 % der regulären Teilnahmegebühr (950,00 €), also in Höhe von 665,00 € + 19 % USt. zu entrichten.
Bei einer Stornierung ab dem 01. September 2012 ist eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr nicht mehr möglich. Die Teilnahmegebühr von 950 € + 19 % USt. ist in voller Höhe zu entrichten.
Dem Vertragspartner bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen.
4. Programmänderungen: In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter Änderungen im Programmablauf vor. Muss die Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. In diesem Fall besteht für den Veranstalter nur die Verpflichtung zur Rückerstattung evtl. bereits gezahlter Gebühren. Im Übrigen gilt Ziff. 2.
5. Bild- und Tonaufzeichnungen: Bild- oder Tonaufzeichnungen im Rahmen einer Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung. Die Vertragsparteien willigen in die unentgeltliche Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person, die im Rahmen von Aufzeichnungen des Veranstalters entstanden sind, ein.
6. Veranstaltungsunterlagen/Dokumentation: Jede entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Veranstaltungsdokumentationen und Schulungsunterlagen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
7. Datenschutzhinweis/Einwilligung: Die Speicherung und Verarbeitung der Daten des Vertragspartners erfolgt unter strikter Beachtung des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes. Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich zu Abwicklungs- und Abrechnungszwecken sowie zu dem Zweck, dem Vertragspartner Informationsmaterial zu übersenden und ihn über das Leistungsangebot des VDMA e.V., des EFRC e.V. sowie der Maschinenbau-Institut GmbH zu informieren.
Soweit vom Vertragspartner nicht anderes angegeben, wird der VDMA e.V., der EFRC e.V. sowie die Maschinenbau-Institut GmbH den Vertragspartner künftig per Post, E-Mail, bzw. Fax oder telefonisch über das Leistungsangebot und Veranstaltungen informieren. Der Vertragspartner kann seine Einwilligung hierzu jederzeit widerrufen.
8. Bestandsregelung: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nicht berührt.
9. Gerichtsstand/Rechtswahl: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner ist der Sitz des Veranstalters, Frankfurt am Main, Deutschland, wenn der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es gilt deutsches Recht. Die offizielle Konferenzsprache ist Englisch.